Rehabilitationsmittel werden in den Leistungsumfang der Krankenversicherung aufgenommen
Am 12. Dezember 2024 veröffentlichten die Nationale Gesundheitskommission und fünf weitere Abteilungen gemeinsam die Leitlinien zur Förderung der qualitativ hochwertigen Entwicklung von Integrationsdiensten im Gesundheitswesen. Darin wird vorgeschlagen, die Aufnahme qualifizierter Einrichtungen der Gesundheitsintegration in den Geltungsbereich der Krankenversicherungspunkte und die Aufnahme therapeutischer Rehabilitationshilfen in den Geltungsbereich der Krankenversicherungszahlungen zu unterstützen.